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07/2011 - KfW-Förderkonditionen für Passivhäuser, KfW-Effizienzhäuser 55 und 40

Begriffserläuterungen:  KfW-Effizienzhaus

Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde. Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren. 

Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau  nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), aktuell nach der EnEV 2009, sein darf. 

Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Daneben ist auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslustes (HT) des Gebäudes relevant. Beim KfW-Effizienzhaus 70 darf er z. B. höchstens 85 % eines entsprechenden Referenzgebäudes betragen (s. Tabelle unten).

Jahresprimärenergiebedarf

Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird.

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt dabei auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle, über seine Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebäude anfallen.

Transmissionswärme­verlust

Mit dem Transmissionswärmeverlust (HT) wird die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes beschrieben.
Für jedes Wohngebäude ist - abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Volumen des Gebäudes - ein zulässiger Höchstwert im Rahmen der EnEV  vorgegeben. Je niedriger der Wert, desto besser ist das Haus isoliert. 

Standard

Heizwärme-
bedarf Qh

Primär-
energiebedarf Qp

Transmissions-
wärmeverluste Ht

unsaniertes Wohnhaus,
Baujahr 1960–1980

300 kWh/(m²·a)



Durchschnitt
Deutschland 2002

160 kWh/(m²·a)

(nach Bine - FIZ)



KfW-Effizienzhaus 85
(EnEV 2009)

 

≤ 85% Höchstwert
EnEV 2009 (ca. 50 kWh/(m²·a))

≤ 100% Höchstwert
EnEV 2009

KfW-Effizienzhaus 70
(EnEV 2009)


≤ 70% Höchstwert
EnEV 2009

≤ 085% Höchstwert
EnEV 2009

KfW-Effizienzhaus 55
(EnEV 2009)


≤ 55% Höchstwert
EnEV 2009

≤ 070% Höchstwert
EnEV 2009

KfW-Effizienzhaus 40
(EnEV 2009)


≤ 40% Höchstwert
EnEV 2009

≤ 055% Höchstwert
EnEV 2009

Passivhaus (PHPP)3

≤ 15 kWh/(m²·a) 1

≤ 120 kWh/(m²·a) 2



Für das Passivhaus gelten folgende Abweichungen:

1 Der Jahresheizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche).

2 Der Primärenergiebedarf wird nach dem PHI-Verfahren berechnet und enthält Heizung, Trinkwarmwasser und Haushaltsstrom. Der Primärenergiebedarf nach EnEV hingegen enthält nur die Heizung.

3 Um einen Tilgungszuschuss (5%) der KfW zu erhalten, muss beim Passivhaus zusätzlich zum Primärenergiebedarf nach PHPP ein nach EnEV 2009 berechneter Primärenergiebedarf ≤ 40 kWh/(m²·a) eingehalten werden.
Tabelle nach: wikipedia.org/wiki/Energiestandard

KfW-Förderprogramm Energieeffizient Bauen 153

Das Programm Energieeffizient Bauen (153) fördert Ihre Investition, wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder ein Passivhaus bauen bzw. kaufen. Für das Efffizienzhaus 55 und das Passivhaus ist ein Tilgungszuschuss von 5% möglich, beim Effizienzhaus 40 ein Tilgungszuschuss von 10%. Maßgeblich sind die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebenen Werte für Energiebedarf und Wärmeverlust eines Neubaus. 

Das Programm 153 unterstützt Sie auch, wenn Sie bestehende Gebäude zum Wohnraum umbauen bzw. durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern.

Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt. Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.